Musikzweig am Lessing-Gymnasium Norderstedt
Was ist der Musikzweig?
Der Musikzweig ist ein zweistündiges klassenübergreifendes Zusatzangebot für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10, die Interesse an einem Schwerpunkt im musikalischen Bereich besitzen.
Zusätzlich zum normalen zweistündigen Musikunterricht wählen die Schülerinnen und Schüler eine der drei Varianten des Musikzweigs, sodass pro Woche vier Stunden Musikunterricht erteilt werden.
3x
Varianten des Musikzweigs
Streichergruppe
Streichergruppe
Die Schülerinnen und Schüler, die sich grundsätzlich für eine zweijährige Teilnahme am Streicheranfängerunterricht verpflichten, erhalten für einen geringen monatlichen Kostenbeitrag von € 10,00 zweimal wöchentlich Instrumentalunterricht auf wahlweise Violine, Bratsche, Violoncello oder Kontrabass in der Gruppe und müssen keine weitere Pflicht-AG besuchen. Dieser Unterricht wird nach dem Prinzip der Rolland-Methode durchgeführt, d.h. die Kinder werden als Gruppe gemeinsam von zwei Lehrkräften im Team unterrichtet. Im Vordergrund steht das gemeinsame Musizieren von Anfang an.
Gesangsgruppe
Gesangsgruppe
In der einstündigen Gesangsgruppe werden gesangstechnische Grundlagen vermittelt, die Abstimmung von Gesangsstimme, Gehör und Körperbewusstsein geschult, das Singen als Solist und im Ensemble geprobt und Anreize geschaffen, mit dem Instrument Stimme künstlerisch umzugehen. Methodisch berücksichtigt der Unterricht die wesentlichen Aspekte der Complete Vocal Technique (CVT), der relativen Solmisation und der Gordon-Methode. Dieser Unterricht ist kostenlos. Für die Gesangsgruppe ist die Teilnahme am Chor I als AG verbindlich.
Instrumentalgruppe
Instrumentalgruppe
In der einstündigen Instrumentalgruppe steigen die Schülerinnen und Schüler an Gitarre, Bass, Klavier/Keyboard und Schlagzeug (ggf. auch weiteren Instrumenten) in die Ensemblearbeit ein. Die Teilnahme an einer weiteren wahlweisen Musik-AG ist verpflichtend.
Wer kann sich zum Musikzweig anmelden?
Grundsätzlich kann jedes musikinteressierte Kind auch ohne musikalische Vorkenntnisse am Musikzweig teilnehmen. Ihr Kind muss jedoch Freude am Singen, Motivation zum regelmäßigen Üben und Spaß am Musizieren in der Gruppe haben.
Kann man Musik-AGen auch ohne Teilnahme am Musikzweig belegen?
Ja. Wenn Ihr Kind bereits Fertigkeiten auf einem Instrument besitzt, dann ist die Teilnahme auch an Instrumentalarbeits-gemeinschaften wie Orchester und Bigband möglich. Bigbands und Orchester nehmen nach Kapazität nur Mitwirkende auf, die ihr Instrument schon einige Zeit spielen. Erfahrungen im Zusammenspiel in einer Gruppe sind nicht Voraussetzung.
Die Kammermusik-AGen nehmen Mitglieder nur nach Eignung auf.
Sollte Ihr Kind bisher kein Musikinstrument spielen, so bietet sich die Teilnahme am Chor I, an der Percussion-AG oder an der Bläseranfängergruppe an.
Woher bekommt man ein Musikinstrument?
Die Schule besitzt durch die Unterstützung des Fördervereins viele Musikinstrumente, die unseren Schülerinnen und Schülern für maximal zwei Jahre zur Verfügung stehen, wenn sie nachweisen können, dass sie eine Instrumentallehrkraft haben und entsprechenden Einzelunterricht bekommen oder an der Streichergruppe oder der Blechbläseranfängergruppe teilnehmen.
Die Musikinstrumente der Schule können gegen eine halbjährliche Leihgebühr von € 90,00 ausgeliehen werden. Hierzu müssen Sie dem Förderverein der Schule eine Einzugsermächtigung erteilen. Wir führen Vormerklisten für unsere Musikinstrumente, da bestimmte Instrumente (z. B. Saxofone) immer sehr begehrt und deshalb schnell vergriffen sind. Bei der Vermittlung von Instrumentallehrkräften sind wir gern behilflich.
Kann man sich auch wieder abmelden?
Grundsätzlich ja! Aus organisatorischen Gründen (Gruppengröße, Lehrerunterrichtsstunden) ist ein Zurücktreten vom Musikzweig normalerweise nur zum Ende des Schuljahres möglich. In Ausnahmefällen nach Rücksprache mit dem Schulleiter und der Musiklehrkraft ist ein Zurücktreten zum Halbjahr möglich, wenn dann die entsprechende Musikzweiggruppe nicht durch eine zu geringe Schülerzahl in ihrer Existenz gefährdet wird.
Eine Abmeldung vom Musikzweig für das neue Schuljahr muss spätestens bis zum Ende des alten Schuljahres, also vor den Sommerferien, (bzw. in Ausnahmefällen des Schulhalbjahres) vorliegen. Danach ist ein Zurücktreten erst wieder zum Ende des nächsten Schuljahres möglich.
Schülerinnen und Schüler der Streichergruppe können sich nach der 6. Klasse für eine andere Variante des Musikzweigs entscheiden, andernfalls endet für sie der Musikzweig automatisch.
Sonderregelung für Klasse 5:
Diese Schülerinnen und Schüler sollten ab der zweiten Schulwoche nach den Sommerferien alle infrage kommenden Musikvarianten ausprobieren und daran kontinuierlich teilnehmen, um dann nach drei Wochen des Ausprobierens, also nach der 4. Schulwoche, eine Entscheidung zu treffen. Sollte sich herausstellen, dass eine Teilnahme am Musikzweig nicht sinnvoll ist, so kann auch die jeweilige Lehrkraft Schülerinnen und Schüler jederzeit vom Musikzweig ausschließen. Sollten die Leistungen im regulären Musikunterricht schwächer als ausreichend (4) sein, entscheidet die Musikfachschaft über einen möglichen Ausschluss des Schülers vom Musikzweig.
Eine Wiederanmeldung zum Musikzweig bei mindestens ausreichenden Leistungen im regulären Musikunterricht ist jeweils zum neuen Schuljahr möglich. Sie muss jedoch rechtzeitig für das neue Schuljahr zum Ende des vorausgehenden alten Schuljahres – also vor den Sommerferien – vorliegen, damit die Gruppengrößen geplant werden können und genügend Lehrerstunden zur Verfügung stehen.
Wie sieht das Modell des Musikzweiges in der Durchführung und Bewertung aus?
Die Leistungen aus den unterschiedlichen Gruppenstunden (praktisch und theoretisch) fließen je nach gewählter Variante folgendermaßen in die Musik-Zeugnisnote ein:
- Streichergruppe: Musikunterricht 50 %, Streichergruppenunterricht 50 %
- Gesangsgruppe: Musikunterricht 50 %, Gesangsgruppenunterricht 25 %, Chor 25 %
- Instrumentalgruppe: Musikunterricht 50%, Instrumentalgruppenunterricht 25 %, Musik-AG 25 %
Die Teilnahme an einer zusätzlichen Musik-AG ist für die Mitglieder der Gruppen Gesang und Instrumental verbindlicher Unterricht, der in die Gesamtbewertung der Musiknote eingeht!
Um welche Inhalte geht es in den Musikzweigstunden?
Diese Stunde dient vor allem dem Musizieren in der Gruppe. Ergänzend stehen auch theoretische Inhalte als Vertiefung des zweistündigen Musikunterrichts auf dem Lernplan. Übungen zur Gehörschulung (Gehörbildung), zur Satzlehre und zur Kompositions- und Arrangiertechnik runden je nach Altersstufe den Lernstoff ab.