Lehramtsreferendariat
Ausbildungskonzept für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst und im Seiteneinstieg
Das Lessing-Gymnasium Norderstedt ist eine Ausbildungsschule, an der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst und im Seiteneinstieg Unterricht beiwohnen, planen, durchführen und evaluieren können. Hierbei werden sie von erfahrenen Kolleginnen und Kollegen sowie von zertifizierten Ausbildungslehrkräften unterstützt. Grundsätzlich kann am Lessing-Gymnasium Norderstedt im Rahmen der Erlasse und der Bestimmungen des IQSH in allen gymnasialen Fächern ausgebildet werden.
Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst [LiV] sollen im Rahmen der schulischen Ausbildung bestmöglich auf den Lehrberuf vorbereitet werden. Die LiV soll innerhalb der Ausbildung ihre fachlichen, didaktisch-methodischen und pädagogischen Kompetenzen erweitern und befähigt werden, Schülerinnen und Schüler unterschiedlicher Leistungsfähigkeit und Begabung zu fördern. Nicht nur die eigenen Unterrichtserfahrungen, sondern auch der rege Austausch mit den Lehrkräften unserer Schule sowie Hospitationen tragen hierzu bei. Darüber hinaus soll die LiV einen Einblick in das Schulleben in seiner Gesamtheit erhalten.
Die betreuende Ausbildungslehrkraft [AL] übernimmt die Aufgabe, die LiV zu Beginn der Ausbildung in die schulischen Angelegenheiten einzuführen und die Ausbildung kompetent und unterstützend zu begleiten. Hierzu zählt u.a. die gemeinsame Planung und Reflexion von Unterricht.
Verantwortung für den schulischen Ausbildungsprozess und dessen inhaltliche und organisatorische Umsetzung trägt der Schulleiter, welcher regelmäßig an Unterrichtsbesuchen teilnimmt und am Ende der Ausbildungszeit ein Gutachten erstellt.
Die schulische Ausbildung basiert auf der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Lehrkräfte – APVO Lehrkräfte (gültig seit 06.01.2020).
Das Lessing-Gymnasium Norderstedt freut sich als Ausbildungsschule auch zukünftig auf die Zusammenarbeit mit neuen Kolleginnen und Kollegen, die ihre Ausbildung an unserem Gymnasium absolvieren möchten.
Aufgaben der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst
Die LiV wird zu Beginn des Vorbereitungsdienstes in die Arbeit am Lessing-Gymnasium Norderstedt einschließlich der räumlichen Gegebenheiten, der organisatorischen Abläufe, etc. eingeführt. Sie erhält eine Mappe mit Informationen zur Schulorganisation und zum Dienstrecht. Allgemeine Informationen zur Schulorganisation, die u.a. in den vom IQSH angebotenen Modulen vermittelt werden, erfahren eine Ergänzung durch Gespräche mit den Mitgliedern der Schulleitung, der Gleichstellungsbeauftragten und dem Personalrat.
Die Ausbildung erfolgt je nach Umsetzbarkeit in der Unter-, Mittel- und Oberstufe. Bestehen Lerngruppen, in denen Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet werden, wird die LiV nach Möglichkeit auch in die Arbeit in diesen Lerngruppen eingeführt. Im Durchschnitt erteilt die LiV eigenverantwortlich zehn Unterrichtsstunden pro Woche. Dieser Unterricht wird eigenständig, unter Rücksprache oder in Zusammenarbeit mit der AL geplant. Neben der Erteilung von eigenverantwortlichem Unterricht bestehen weitere Schwerpunkte bzw. Aufgaben während des Vorbereitungsdienstes:
a) Hospitationen
Die AL hospitiert mindestens einmal wöchentlich bei der LiV. Die LiV erstellt, nach Absprache mit der AL, für diese Unterrichtsstunden Stundenraster nach den Vorgaben des IQSH. Es werden maximal zwei Stundenraster pro Woche erstellt. Die LiV führt ihrerseits nach vorheriger Absprache regelmäßig Hospitationen im Fachunterricht der Lehrkräfte durch, davon mindestens einmal pro Woche im Unterricht der AL. Zudem sind auch Hospitationen bei anderen LiV sowie fachfremde Hospitationen erwünscht. Die LiV sollte darüber hinaus mindestens einen Tag lang eine Lerngruppe begleiten, um hierdurch ein Bild von der schulischen Realität und dem Alltag der Lernenden zu erhalten.
b) Unterricht unter Anleitung
Die LiV erteilt in ihren beiden Fächern angeleiteten Unterricht bei der AL oder einer anderen Lehrkraft. Der angeleitete Unterricht umfasst mindestens sechs aufeinanderfolgende Unterrichtsstunden. Der Zeitpunkt für den angeleiteten Unterricht kann von der LiV unter Rücksprache mit den anleitenden Lehrkräften gewählt werden, empfehlenswert sind das erste und zweite Semester. Der angeleitete Unterricht findet bevorzugt in einer Klassenstufe statt, in welcher die LiV keinen eigenverantwortlichen Unterricht erteilt. Die anleitende Lehrkraft behält die Verantwortung für den Unterricht.
c) Unterrichtsberatungen
Für Unterrichtsberatungen durch die Studienleiter entwirft die LiV Stundenentwürfe eigenständig und unter Rücksprache, ggf. in Zusammenarbeit mit der AL. Die Stundenentwürfe werden der AL rechtzeitig zur Besprechung vorgelegt. An den Unterrichtsberatungen nehmen i.d.R. der Schulleiter, die AL und weitere LiV teil. Der Schulleiter erhält einen Tag zuvor den vollständigen Unterrichtsentwurf.
Die Entscheidung, inwieweit der Ausbildungsstand zusätzliche hausinterne Lehrproben sinnvoll erscheinen lässt, wird zwischen der Schulleitung und den Ausbildungslehrkräften beider Fächer unter Einbezug der LiV getroffen.
d) Schulleben
Die LiV ist vollwertiges Mitglied des Kollegiums und übernimmt neben den unterrichtlichen und erzieherischen Aufgaben auch die dienstlichen, d.h. sie nimmt an Konferenzen sowie an Prüfungen teil und übernimmt Aufsichten während des Schulalltags und bei Veranstaltungen. Ferner gestaltet die LiV den Schulalltag aktiv mit, beispielsweise durch Mitarbeit in den Fachschaften oder Arbeitskreisen oder durch Engagement im AG-Bereich. Zudem wirkt die LiV an außerunterrichtlichen Aktivitäten, Exkursionen, Projektarbeit und fächerübergreifendem Unterricht mit und nimmt an Klassen-, Kurs- oder Austauschfahrten teil. Hierbei gewinnt die LiV einen Einblick in die Planung und Organisation der jeweiligen Fahrt und beteiligt sich aktiv an ihrer Durchführung.
Eine stellvertretende Klassenleitung kann von der LiV übernommen werden, um einen Einblick in die Zuständigkeiten im Rahmen einer Klassenlehrerschaft zu erhalten.
Aufgaben der Ausbildungslehrkräfte
Die AL ist zuständig für die Betreuung, Anleitung, Beratung und Unterstützung der LiV im Bereich von Unterrichtsplanung und –durchführung, Pädagogik, Schulrecht und Schulalltag. Insbesondere im ersten Halbjahr der Ausbildung ist die Betreuung enger und umfassender zu gestalten. Die AL führt die LiV in die didaktischen, methodischen, pädagogischen und organisatorischen Aufgaben ein und hospitiert mindestens einmal pro Woche im eigenverantwortlichen Unterricht der LiV. Die Hospitationsstunden werden im wöchentlichen Beratungsgespräch entsprechend dem Ablauf von Unterrichtsberatungen reflektiert und besprochen (Reflexion durch die LiV, Fragen und konstruktive Kritik seitens der AL, Diskussion von weiteren Umsetzungsmöglichkeiten). Je nach Möglichkeit ist die AL bei Ausbildungsberatungen seitens des Studienleiters anwesend.
Zu Beginn der Ausbildungszeit, nach etwa vier Wochen, und nach jeweils sechs Monaten informiert die AL die LiV in Orientierungsgesprächen über den Stand und die persönliche Ausgestaltung der Ausbildung. Diese Orientierungsgespräche sind auf dem Formblatt schriftlich zu dokumentieren.
In Ausbildungsfragen berät die AL auch die Schulleitung.
Aufgaben der Schulleitung
Die Schulleitung trägt die Verantwortung für die schulische Ausbildung der LiV. Durch Unterrichtsbesuche und Gespräche gewinnt die Schulleitung einen Eindruck von den fachlichen und pädagogischen Kompetenzen der LiV. Zudem erfolgen Gespräche mit der AL über den Ausbildungsstand.
Zu den Unterrichtsberatungen durch die Studienleiter wird die Schulleitung rechtzeitig eingeladen und erhält am Tag zuvor den Stundenentwurf. Die Schulleitung kann den Unterricht der LiV über die Unterrichtsberatungen hinaus besuchen. Diese Besuche werden zuvor angekündigt.
Im zweiten Ausbildungssemester teilt die Schulleitung der LiV einen Zwischenstand der Entwicklung mit und legt Entwicklungsperspektiven dar.
Ferner wird bei der Planung des Stundenplans berücksichtigt, dass Hospitationen der LiV bei der AL und umgekehrt realisierbar sind und Beratungsgespräche über Hospitationsstunden zeitnah im Anschluss an Hospitationen stattfinden können.
Stand: Februar 2020