• Lessing-Gymnasium Norderstedt, Moorbekstraße 15, 22846 Norderstedt


Ausbildung am Lessing-Gymnasium Norderstedt


Ausbildungskonzept für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst und im Seiteneinstieg

Die Ausbildung junger Lehrkräfte ist eine zentrale Aufgabe des Lessing-Gymnasiums. Angehende Lehrkräfte werden gezielt auf die Herausforderungen des Schulalltags vorbereitet und in ihrer beruflichen Entwicklung bestmöglich gefördert. Durch die duale Ausbildung in der Schule und durch das Institut für Qualitätsentwicklung (IQSH) werden kompetenz- und zukunftsorientierte Unterrichtsinhalte und -konzepte vermittelt und die Unterrichtsqualität gesichert.

Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sowie Seiteneinsteiger und Seiteneinsteigerinnen werden von zertifizierten Ausbildungslehrkräften fachkundig angeleitet. Im Rahmen der geltenden Erlasse und Bestimmungen des IQSH ist die Ausbildung an unserer Schule grundsätzlich in allen gymnasialen Fächern möglich.

Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst [LiV] sollen im Rahmen der schulischen Ausbildung auf den Lehrberuf vorbereitet werden. Sie erweitern innerhalb der Ausbildung ihre fachlichen, didaktisch-methodischen und pädagogischen Kompetenzen und werden befähigt, Schülerinnen und Schüler unterschiedlicher Leistungsfähigkeit und Begabung zu fördern. Nicht nur die eigenen Unterrichtserfahrungen, sondern auch der rege Austausch mit den Lehrkräften unserer Schule sowie Hospitationen tragen hierzu bei. Darüber hinaus nehmen die LiV als vollwertige Mitglieder des Kollegiums am Schulleben teil und erhalten Einblicke in alle Aufgabenbereiche einer Lehrkraft.

Die schulische Ausbildung basiert auf der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (APVO) Lehrkräfte vom 05.12.2023.

Aufgaben der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst

Die LiV wird zu Beginn des Vorbereitungsdienstes in das Schulleben und die Arbeit am LGN eingeführt. Auf der Plattform Nextcloud sind im Ordner „Hinweise zum Start am LGN“ wichtige Informationen zum Schulalltag hinterlegt. Allgemeine Informationen zur Schulorganisation, die u.a. in den vom IQSH angebotenen Modulen vermittelt werden, erfahren eine Ergänzung durch Gespräche mit den Mitgliedern der Schulleitung, der Gleichstellungsbeauftragten und dem Personalrat.

Die Ausbildung erfolgt je nach Umsetzbarkeit in allen Klassenstufen. Im Durchschnitt erteilt die LiV eigenverantwortlich zehn Unterrichtsstunden pro Woche. Dieser Unterricht wird eigenständig, unter Rücksprache oder in Zusammenarbeit mit der Ausbildungslehrkraft [AL] geplant. Neben der Erteilung von eigenverantwortlichem Unterricht bestehen weitere Schwerpunkte bzw. Aufgaben während des Vorbereitungsdienstes:

  • Hospitationen: Neben der regelmäßigen Hospitation bei der AL wird der LiV dringend empfohlen, bei anderen Lehrkräften zu hospitieren.
  • Unterricht unter Anleitung
  • Unterrichtsbesuche
  • Allgemeines Schulleben, z. B. Teilnahme an Wandertagen, Exkursionen etc.

Aufgaben der Ausbildungslehrkräfte

Die betreuende Ausbildungslehrkraft [AL] übernimmt die Aufgabe, die LiV zu Beginn der Ausbildung in die schulischen Angelegenheiten einzuführen und die Ausbildung kompetent und unterstützend zu begleiten. Hierzu zählen u.a. die gemeinsame Planung und Reflexion von Unterricht.

Die AL ist zuständig für die Betreuung, Anleitung, Beratung und Unterstützung der LiV im Bereich von Unterrichtsplanung und -durchführung, Pädagogik, Schulrecht und Schulalltag. Insbesondere im ersten Halbjahr der Ausbildung ist die Betreuung enger und umfassender zu gestalten. Die AL führt die LiV in die didaktischen, methodischen, pädagogischen und organisatorischen Aufgaben ein und hospitiert mindestens einmal pro Woche im eigenverantwortlichen Unterricht der LiV. Die Hospitationsstunden werden im wöchentlichen Beratungsgespräch entsprechend dem Ablauf von Unterrichtsberatungen reflektiert und besprochen (Reflexion durch die LiV, Fragen und konstruktive Kritik seitens der AL, Diskussion von weiteren Umsetzungsmöglichkeiten). Je nach Möglichkeit ist die AL bei Ausbildungsberatungen seitens der Studienleitung anwesend.

Zu Beginn der Ausbildungszeit und im weiteren Verlauf finden zwischen der AL und der LiV Orientierungsgespräche über den Stand der LiV, die individuelle Schwerpunktsetzung und die persönliche Ausgestaltung der Ausbildung statt. Diese Orientierungsgespräche sind schriftlich zu dokumentieren und dienen der Beratung und nicht der Beurteilung.

In Ausbildungsfragen berät die AL auch die Schulleitung.

Aufgaben des/der Ausbildungskoordinators/-in

Die Ausbildungskoordinatorin/der Ausbildungskoordinator [AK] führt die LiV in das Schulleben des LGN ein und steht allen an der Ausbildung beteiligten Personen als Ansprechpartner/in zur Verfügung. In regelmäßig stattfindenden Gesprächen werden anstehende Aufgaben und Fragen geklärt und die Vernetzung der LiV ermöglicht.

Aufgaben der Schulleitung

Die Schulleitung trägt die Verantwortung für die schulische Ausbildung der LiV. Durch Unterrichtsbesuche und Gespräche gewinnt sie einen Eindruck von den fachlichen und pädagogischen Kompetenzen der LiV.

Zu den Unterrichtsberatungen durch die Studienleitung wird die Schulleitung rechtzeitig eingeladen und erhält am Tag zuvor bis 17 Uhr den Stundenentwurf. Die Schulleitung kann den Unterricht der LiV nach Ankündigung über die Unterrichtsberatungen hinaus besuchen. Die Schulleitung und die jeweiligen Stufenleitungen bieten den LiV Gespräche zu spezifischen Fragen der Schulorganisation, des Schulrechts und der Pädagogik an.

Die Schulleitung erstellt eine dienstliche Beurteilung auf der Grundlage der Ausbildungsstandards. Sie berücksichtigt die Eindrücke aus den gezeigten Unterrichtsstunden sowie die von der LiV geleistete Arbeit.

Bei der Planung des Stundenplans werden gegenseitige Hospitationsmöglichkeiten berücksichtigt und Beratungsgespräche über Hospitationsstunden ermöglicht. Bezüglich der Planung außerunterrichtlicher Veranstaltungen (z. B. SET, Konferenzen) stellt die Schule die Teilnahme der LiV sicher.

Stand: Februar 2025

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