Elternbrief vom 07.01.2021

Elternbrief vom 07.01.2021

Elternbrief vom 07.01.2021 800 80 Lessing-Gymnasium Norderstedt

Liebe Eltern,

liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir wünschen Ihnen allen ein frohes neues Jahr und einen guten Start in die kommenden Wochen, die uns aufgrund der aktuellen Corona-Lage weiterhin fordern werden. 

Auf der Grundlage der vorliegenden Corona-Schulinformation vom 06.01.2022, deren Inhalt bereits über eine Pressekonferenz über den NDR gesendet wurde,

gelten ab dem 10.01.22 folgende Regeln am LGN: 

  • Es gibt Präsenzunterricht für die Klassen 5 – Q2. 
  • Es werden zunächst alle jahrgangsübergreifenden außerunterrichtlichen Aktivitäten, wie beispielsweise AGen oder das Lerntraining und die Ganztagsangebote ausgesetzt. 

Anmerkung: Sollten Ihre Kinder die verbindliche Betreuung der BEB angemeldet und Sie unbedingt auf das Betreuungsangebot angewiesen sein, melden Sie sich direkt bei Frau Pauli ().

  • Sport: Der Sportunterricht gemäß Fachanforderungen wird ausgesetzt. Es werden Bewegungsangebote, möglichst an der frischen Luft, zur Anwendung kommen. 
  • Musik: Singen und das Spielen von Blasinstrumenten dürfen nicht praktiziert werden. 
  • Nur in besonderen Ausnahmefällen wird in Lerngruppen auf Distanzlernen umgestellt.[1]
  • Versetzte Anfangs- und Endzeiten nach jetzigem Schema bleiben erhalten; nur die zugewiesenen Ein- und Ausgänge sind zu benutzen.
  • Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht und für Externe das Betreten der Schule ist die Einhaltung der 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet)
  • Das Testen wird nun Montag, Mittwoch und Freitag durchgeführt und ist sowohl für Geimpfte als auch Genesene verpflichtend[2]Nach den Ferien empfiehlt sich schon vor dem Antreten des Schulweges ein Test zu Hause! Wenn Sie dieses sicherstellen können, dann wäre das eine sehr sinnvolle Maßnahme.
  • Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht ist die Beachtung des Schnupfenplans!
  • Sollte die Corona-Warn-App bei den Lernenden einen Kontakt anzeigen, empfehlen wir folgende Vorgehensweise: 
  • Ist die Schülerin/ der Schüler symptomfrei, sollte als Sofortmaßnahme vor Unterrichtsbeginn ein Selbsttest außerhalb des Schulgebäudes durchgeführt werden.
    • Ist das Ergebnis negativ, kann die Schülerin/ der Schüler in die Schule kommen. An den vier Folgetagen sollte ebenfalls jeweils vor Unterrichtsbeginn ein Selbsttest durchgeführt werden. Die Testkits können am Sekretariatsfenster empfangen werden. 
    • Ist das Ergebnis positiv, muss die Schülerin/ der Schüler zu Hause bleiben und das Ergebnis eines PCR-Testes abwarten. In Abhängigkeit vom Ergebnis dieses Tests ist dann den Anweisungen des zuständigen Gesundheitsamtes Folge zu leisten. 
    • Ist die Schülerin/ der Schüler nicht symptomfrei, muss ggf. ein Arzt (siehe Schnupfenplan) aufgesucht werden. 

Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung[3]:

  • In Klassen- und Kursräumen gilt die Pflicht zum Tragen einer MNB auch am Platz!
  • Auch in besonderen pädagogischen und methodischen Lagen (zum Beispiel beim Erlernen einer Fremdsprache) ist die MNB zu tragen.
  • Die Lernenden sollten – wenn möglich – an Einzeltischen verteilt über den ganzen Raum sitzen.
  • Die Klassen- und Kursräume sind alle 20 Minuten quer zu lüften.
  • Bei Elternversammlungen und sonstigen schulrechtlich vorgesehenen Gremien besteht eine Pflicht zum Tragen einer MNB auch am Platz!
  • Für das Betreten des Schulgebäudes gilt für schulfremde Personen neben der Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung ebenfalls die 3G-Regel. Der Status ist auf Verlangen nachzuweisen und beim ersten Betreten im Sekretariat anzuzeigen. Für Lehrkräfte gilt die 3G-Regel ebenfalls. Testungen sind unter Aufsicht vor Dienstbeginn durchzuführen. 
  • Im Schulgebäude auf den Gemein- und Begegnungsflächen gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB).
  • Bei schulischen Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes gelten die jeweils örtlichen Hygieneregeln (auch auf Hin- und Rückweg).
  • Auf Schulwegen müssen Schülerinnen und Schüler eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, soweit die geltende Corona-Bekämpfungsverordnung dies vorsieht. 

Ausnahmen vom Tagen einer Mund-Nasen-Bedeckung: 

  • Auf dem Außengelände darf – wie bisher auch – die MNB abgenommen werden. 
  • In der Mensa ist die Pflicht zum Tragen einer MNB explizit nur am Platz zum Essen aufgehoben.

Im Verlauf – respektive am Ende – der ersten Schulwoche erhalten Sie weitere Informationen. Zurzeit beobachten wir die Lageentwicklung aufmerksam und versuchen so lange es möglich ist, Präsenzunterricht anzubieten. 

Am Tag der Zeugnisausgabe am 28.01.22 endet der Unterricht nach der 4. Stunde. Der Unterricht im zweiten Halbjahr des Schuljahres 2021/2022 wird mit dem 31.01.22 beginnen. Der Elternsprechtag wird am Freitag, dem 04.02.2022, ab 14.00 Uhr stattfinden. Nähere Informationen über den Ablauf erhalten Sie über die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer. 

Die für das zweite Halbjahr anstehenden Termine entnehmen Sie bitte unserer Homepage www.lg-n.de

Ihr Schulleitungsteam


[1]     Erst wenn über 50% einer Lerngruppe nachweislich durch eine vom Gesundheitsamt verordnete Quarantäne       fehlen, darf der Schulleiter in Rücksprache mit der Schulaufsicht für die betroffenen Lerngruppen Distanzlernen zeitlich begrenzt anordnen. Sollte mehr als ein Drittel des Kollegiums durch eine vom Gesundheitsamt verordnete Quarantäne fehlen, darf der Schulleiter in Rücksprache mit der Schulaufsicht für die Schule Distanzlernen zeitlich begrenzt anordnen. 

[2] Formal gilt die Testpflicht für Geimpfte und Genesene erst ab dem 17.01.22. Wir empfehlen die sofortige Umsetzung aber dringend. 

[3] Unter Mund-Nasen-Bedeckung wird mindestens eine medizinische Maske verstanden.

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