FAQ

– Schule in Pandemiezeiten

Grundsätzliches

  • Gegenwärtig findet der Unterricht für alle Klassenstufen in Präsenz statt. Die Details sind in den Standads: „Präsenzunterricht und Homeschooling im Hybridsystem am LGN festgelegt.

  • Aktuell findet Präsenzunterricht statt.

  • Der Unterrichtsausfall lässt sich – wie gewohnt – über die App dsb-mobile überblicken. Zu Entfall kommt es bei Erkrankungen oder wenn Lehrkräfte in der Notbetreuung eingesetzt werden oder sonstige dienstliche Verpflichtungen wahrnehmen. Bei Unterrichtsentfall werden in der Regel auch keine Arbeitsaufträge eingestellt.

  • Derzeit werden alle Leistungsüberprüfungen in Präsenz geschrieben.

  • Die Lehrkräfte sind über die einheitlichen Dienstmail-Adressen erreichbar (siehe Bereich Kollegium auf dieser Homepage) Bitte kontaktieren Sie bei Ihren Anliegen jeweils zunächst die Lehrkräfte selbst.

Organisatorisches

Notbetreuungs­angebot

  • Die Notbetreuung kann von Schülerinnen und Schülern aus den Jahrgängen 5 und 6 dann in Anspruch genommen werden, wenn ein Elternteil einer systemrelevanten Tätigkeit nachgeht sowie für die Kinder von berufstätigen Alleinerziehenden.

  • Die Notbetreuung findet regulär von 07:50 – 12:30 statt (1.-5.h). Allerdings gewährleisten wir bei Bedarf auch eine längere Betreuung durch die BEB. Sollten im Rahmen des regulären Unterrichts Videokonferenzen für die 6.h geplant sein, können die Schülerinnen und Schüler daran selbstverständlich aus der Schule teilnehmen. Geben Sie den konkreten zeitlichen Bedarf für die Notbetreuung bei der Anmeldung bitte an.

  • Melden Sie Ihren Bedarf für die Notbetreuung über das Sekretariat an (). Sie benötigen ggf. einen Nachweis über die Systemrelevanz. Geben Sie außerdem an, ab wann Sie die Notbetreuung in Anspruch nehmen und wie lange Ihr Kind täglich betreut werden muss.

  • In der Notbetreuung arbeiten die Schülerinnen und Schüler unter Aufsicht selbstständig an den jeweiligen Schulaufgaben für den Tag. Es findet in der Regel keine inhaltliche Unterstützung der Kinder statt. Wir stellen den Schülerinnen und Schülern ein iPad zur Verfügung (Nextcloud / BigBlueButton) und helfen bei Bedarf auch beim Einloggen in die Konferenzen.

  • Damit die Schülerinnen und Schüler in der Schule direkt mit dem Arbeiten anfangen können, sollten die bis abends in der Nextcloud eingestellten Arbeitsblätter und Arbeitsaufträge ausgedruckt und den Kindern mitgegeben werden. Dies dient auch als Hilfestellung für die Kinder, die dann wissen, an welchen Materialien sie am Folgetag arbeiten müssen (Struktur). Sollten Arbeitsblätter erst sehr spät hochgeladen oder einmal ein Arbeitsblatt vergessen werden, können die Dokumente im Notfall auch in der Schule gedruckt werden.

  • Durch das zur Verfügung stehende iPad können die Schülerinnen und Schüler jeweils auf die Nextcloud zugreifen. Die Kinder müssen ihre Zugangsdaten für die Nextcloud unbedingt parat haben.

  • Mit dem iPad kann selbstverständlich auch die Teilnahme an Videokonferenzen garantiert werden. Ggf. können hierfür eigene Kopfhörer nützlich sein, da die Konferenzteilnehmer dann besser zu verstehen sind und auch eine Ablenkung von außen verhindert wird.

Distanzlernen

BigBlueButton / Nextcloud

  • Der zentrale Bestandteil des Distanzlernens stellt die Lernplattform Nextcloud dar. Alle Schülerinnen und Schüler haben hierfür personalisierte Zugänge erhalten. In die Nextcloud laden die Lehrkräfte die Arbeitsaufträge hoch (MuA-Ordner der Klasse) und auch organisatorische Dokumente können dort zur Verfügung gestellt werden (Klassenraum-Ordner). Außerdem haben die Schülerinnen und Schüler individuelle Ordner, in die sie ihre Arbeitsergebnisse einstellen können (RuE-Ordner). Auch für die Teilnahme an Video- und Audiokonferenzen ist die Nextcloud zentral, da das Tool BigBlueButton, über das die Konferenzen stattfinden, in die Nextcloud integriert ist.

    Für präzisere Informationen lesen Sie bitte die Standards: „Präsenzunterricht und Homeschooling im Hybridsystem am LGN“.

  • Die Videokonferenzen finden über das Tool BigBlueButton statt, das ebenfalls in die Nextcloud integriert ist. Die Lehrkräfte geben die Termine für Videokonferenzen im jeweiligen MuA-Ordner bekannt. In der Orientierungsstufe werden Video- und Audiokonferenzen im Nextcloud-Kalender der Klassen angekündigt, in den Jahrgangsstufen 7-9 wird der Kalender in der Regel ebenfalls genutzt. Grundsätzlich richten sich die Konferenztermine nach dem Stundenplan der Klasse. Es gilt, dass Videokonferenzen mindestens einen Tag vor der Konferenz angekündigt werden.

  • Durch die Integration in die Nextcloud ist durch dieses Videokonferenztool gewährleistet, dass nur Schülerinnen und Schüler unserer Schule an den Konferenzen teilnehmen. Damit sind Störungen nahezu ausgeschlossen. Außerdem bietet das Tool die Möglichkeit, Gruppenarbeitsräume zu öffnen und damit verschiedene methodische Ansätze im Rahmen des Distanzlernens zu realisieren.

  • Grundsätzlich werden die Leistungen aus dem Distanzlernen bewertet. Dementsprechend werden die Abgaben der Schülerinnen und Schüler (Nextcloud) und die laufende Kursarbeit innerhalb der Video- und Audiokonferenzen auch benotet. Die inhaltlichen Anforderungen werden von der jeweiligen Fachlehrkraft festgelegt und den Schülerinnen und Schülern mitgeteilt.

  • Die Durchführung des Distanzlernens für das konkrete Unterrichtsfach liegt im Ermessen und in der vollständigen Verantwortung der Fachlehrkräfte. Sie müssen entscheiden, ob in einer Unterrichtssequenz die Form der Video- bzw. Audiokonferenz zielführend ist. Zu berücksichtigen ist hier u.a., dass bestimmte Arbeitsphasen wie z.B. Übungen im Rahmen von Konferenzen eher gering ausfallen. Daher kann es sich mitunter anbieten, einzelne Schulstunden in Form von Arbeitsaufträgen via Nextcloud zu gestalten.

  • Regelmäßige Rückmeldungen sind für die Schülerinnen und Schüler überaus wichtig. Gleichwohl unterrichtet eine Lehrkraft – je nach Fachkombination – zwischen 150 und 300 Schülerinnen und Schüler. Dadurch können individuelle Rückmeldungen nur partiell erfolgen. Als Rückmeldungen dienen daher auch allgemeine Hinweise der Lehrkräfte zu den Abgaben zu bestimmten Arbeitsaufträgen einer Klasse sowie das Bereitstellen von Musterlösungen und/oder Erwartungshorizonten. Im konkreten Einzelfall sollten sich die Schülerinnen und Schüler zunächst direkt an die Fachlehrkraft wenden.

  • Die Unterrichtsmaterialien und entworfene Stundenkonzepte gehören der Lehrkraft und nicht der Schule, sodass ein verpflichtender Aufbau von Kopfzeilen rechtlich nicht verbindlich sein kann und deswegen nur schwer zu realisieren ist. Auf lange Sicht sind in den Fachschaften erarbeitete Stunden mit einem einheitlichen Kopf angedacht. Diese gehören dann auch der Schule und nicht der Einzellehrkraft.

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