Elternbrief vom 30.10.2021

Elternbrief vom 30.10.2021

Elternbrief vom 30.10.2021 800 80 Lessing-Gymnasium Norderstedt

An die Eltern, die Schülerinnen und Schüler  und die Kolleginnen und Kollegen     

Norderstedt, den 30.10.21

Die Landesregierung hat neue Maßnahmen mit Beginn der nächsten Woche angekündigt. Auf der Grundlage der vorliegenden Corona-Schulinformation, deren Inhalt bereits zum Teil über eine Pressemitteilung vom 26.10.21 veröffentlicht wurde, 

gelten ab dem 01.11.21 folgende Regeln am LGN: 

  • Es gibt Präsenzunterricht für die Klassen 5 – Q2.
  • Versetzte Anfangs- und Endzeiten nach jetzigem Schema bleiben erhalten; nur die zugewiesenen Ein- und Ausgänge sind zu benutzen.
  • Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht ist die Einhaltung der 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet – für letzteres halten wir an der Teststrategie Montag und Mittwoch fest, für Geimpfte ist die Testung wie gehabt freiwillig).
  • Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht ist die Beachtung des Schnupfenplans (siehe Anlage).
  • Sollte die Corona-Warn-App bei den Lernenden einen Kontakt anzeigen, empfehlen wir folgende Vorgehensweise: 
  • Ist die Schülerin/ der Schüler symptomfrei, sollte als Sofortmaßnahme vor Unterrichtsbeginn ein Selbsttest außerhalb des Schulgebäudes durchgeführt werden.
    • Ist das Ergebnis negativ, kann die Schülerin/ der Schüler in die Schule kommen. An den vier Folgetagen sollte ebenfalls jeweils vor Unterrichtsbeginn ein Selbsttest durchgeführt werden. Die Testkits können am Sekretariatsfenster empfangen werden. 
    • Ist das Ergebnis positiv, muss die Schülerin/ der Schüler zu Hause bleiben und das Ergebnis eines PCR-Testes abwarten. In Abhängigkeit vom Ergebnis dieses Tests ist dann den Anweisungen des zuständigen Gesundheitsamtes Folge zu leisten. 
    • Ist die Schülerin/ der Schüler nicht symptomfrei, muss ggf. ein Arzt (siehe Schnupfenplan) aufgesucht werden. 

Keine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung[1]:

  • In Klassen- und Kursräumen und in der Mensa ist die Pflicht zum Tragen einer MNB explizit nur am Platz aufgehoben.
  • Die Lernenden sollten – wenn möglich – an Einzeltischen verteilt über den ganzen Raum sitzen.
  • Die Klassen- und Kursräume sind alle 20 Minuten quer zu lüften.
  • Auf dem Außengelände darf – wie bisher auch – die MNB abgenommen werden. 
  • Beim Ausüben von Sport sowie im Rahmen von schulischen Ganztagsangeboten zu Bewegung und Sport darf die MNB entfallen.
  • Bei Elternversammlungen und sonstigen schulrechtlich vorgesehenen Gremien ist die Pflicht zum Tragen einer MNB explizit nur am Platz aufgehoben.
  • Für das Betreten des Schulgebäudes gilt für schulfremde Personen neben der Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung ebenfalls die 3G-Regel. Der Status ist auf Verlangen nachzuweisen. 

Anmerkung: Soweit das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht vorgeschrieben ist, kann eine MNB freiwillig getragen werden. Dies ist eine persönliche Entscheidung und muss jeder für sich selbst treffen. 

In einigen Situationen gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung:

  • Im Schulgebäude auf den Gemein- und Begegnungsflächen gilt weiter die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB).
  • Bei schulischen Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes gelten die jeweils örtlichen Hygieneregeln (auch auf Hin- und Rückweg).
  • Auf Schulwegen müssen Schülerinnen und Schüler eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, soweit die geltende Corona-Bekämpfungsverordnung dies vorsieht. 

Besonderheit:

  • Sollte es in einer Lerngruppe zu einem positiven Fall[2] kommen, so gilt ab dem Folgetag für die ganze Lerngruppe für die nächsten 5 Unterrichtstage eine Maskenpflicht auch am Platz und eine tägliche Testpflicht. Beispiel: Wenn eine Schülerin oder ein Schüler also am Mittwoch in der Schule positiv getestet wurde, werden die Tage Montag und Dienstag betrachtet. Die Pflicht gilt dann für fünf Schultage, also bis Mittwoch der folgenden Woche. 
    • Das Gesundheitsamt wird in der Regel keine umfassenden Quarantänen verhängen. Nichtsdestotrotz obliegt es dem Gesundheitsamt, hier auch andere Entscheidungen zu treffen. 
    • Sollte der PCR-Test den Anfangsbefund durch den Antigen-Selbsttest nicht bestätigen, entfällt die Maskenpflicht verbunden mit der täglichen Testung unverzüglich. 

Was ist sonst so passiert?

Der am 27.09.21 durchgeführte Distanzlernübungstag wurde ausgewertet. Die Tatsache, dass weniger als 7% an der Umfrage teilgenommen haben, bestätigt die Annahme, dass der Tag generell funktioniert hat. Diese Aussage lässt sich aus den Voten der teilnehmenden Personen ableiten. Es haben bis zu 450 Schülerinnen und Schüler gleichzeitig an Videokonferenzen teilgenommen. Hier und da sind unsere Server an die Grenzen gekommen. Das Lernen in Distanz wird nur in ganz wenigen Fällen als nicht ausreichend bewertet. Die Mehrheit benötigt weder Hilfe bei der Technik noch bei der Bedienung von itslearning. Wenn Hilfe gefordert wurde, dann zum selbständigen bzw. selbstorganisierten Lernen. Generell werden Distanzlernübungstage zum Aufrechterhalten der Technik und der Fähigkeiten der Lernenden und Lehrenden in allen Klassenstufen für sinnvoll erachtet. Wir werten im Zuge der weiteren Analyse jetzt die Einzelkommentare aus, die Vorschläge zu Verbesserungen im Detail enthalten. 

Das Präventionsprojekt „Revolution Train“ am 21.10.21 wurde von den Schülerinnen und Schülern der Klassenstufen 7 und 8 gut angenommen. Wir alle hoffen, dass wir damit einen weiteren Beitrag zur Präventionsarbeit leisten konnten und danken dem Förderverein unserer Schule nochmals, dass die abgeforderten 3€ pro Person, um das Projekt zu finanzieren, übernommen wurden. 

Des Weiteren verlief die Öffnung der Cafeteria – dank des sehr arbeitssamen und umsichtigen Teams um Frau Laue – in der Testphase vor den Herbstferien so reibungslos, dass wir diese auch weiterhin geöffnet haben. Während des Anstehens ist an genügend Abstand und das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung zu denken. Es gibt einen Einbahnstraßenverkehr.  Wichtig: Die Cafeteria des BBZ ist für die Schülerinnen und Schüler von dort und nicht für die Versorgung unserer Lernenden zuständig. Da der Besuch des BBZ zugleich ein Verlassen des Schulgeländes impliziert, ist dieser Weg der Versorgung nicht zulässig. 

Wir halten an dem Ziel, dass wir die Weihnachtskonzerte des Jahres 2021 stattfinden lassen wollen, fest. Vorbehaltlich etwaiger Verordnungen, die im Dezember gültig sein werden, planen wir mit (Stand heute) zwei Konzerten in der TriBühne, die am Montag, dem 20.12.21, und Dienstag, dem 21.12.21, stattfinden werden. Nähere Informationen zur Ausgestaltung werden im Dezember folgen.  

Uns allen wünschen wir weiterhin viele weitere Stunden in Präsenz in der Phase bis Weihnachten: Die menschliche Begegnung im Unterricht mit all ihren Facetten ist und bleibt das Beste, was es gibt. 

Ihr Schulleitungsteam

Anhang:

Der neue Schnupfenplan


[1] Unter Mund-Nasen-Bedeckung wird mindestens eine medizinische Maske verstanden.

[2] Die Feststellung des Infektionsfalles erfolgt als Ergebnis eines Selbsttests der infizierten Person in der Schule und/ oder durch eine Mitteilung der Sorgeberechtigten oder des Gesundheitsamtes an die Schule. 

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