Elternbrief vom 25.11.2021

Elternbrief vom 25.11.2021

Elternbrief vom 25.11.2021 800 80 Lessing-Gymnasium Norderstedt

An die Eltern, die Schülerinnen und Schüler  und die Kolleginnen und Kollegen     

Die Landesregierung hatte neue Maßnahmen angekündigt. Auf der Grundlage der vorliegenden Corona-Schulinformation, deren Inhalt bereits über eine Pressemitteilung vom 17.11.21 und eine Durchsage in der Schule am 18.11.21 veröffentlicht wurde, 

gelten seit dem 22.11.21 folgende Regeln am LGN: 

  • Es gibt Präsenzunterricht für die Klassen 5 – Q2.
  • Versetzte Anfangs- und Endzeiten nach jetzigem Schema bleiben erhalten; nur die zugewiesenen Ein- und Ausgänge sind zu benutzen.
  • Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht und für Externe das Betreten der Schule ist die Einhaltung der 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet – für letzteres halten wir an der Teststrategie Montag und Mittwoch fest, für Geimpfte ist die Testung wie gehabt freiwillig, aber wir empfehlen allen – im Sinne aller – diese Möglichkeit zu nutzen).
  • Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht ist die Beachtung des Schnupfenplans (siehe Anlage).
  • Sollte die Corona-Warn-App bei den Lernenden einen Kontakt anzeigen, empfehlen wir folgende Vorgehensweise: 
  • Ist die Schülerin/ der Schüler symptomfrei, sollte als Sofortmaßnahme vor Unterrichtsbeginn ein Selbsttest außerhalb des Schulgebäudes durchgeführt werden.
    • Ist das Ergebnis negativ, kann die Schülerin/ der Schüler in die Schule kommen. An den vier Folgetagen sollte ebenfalls jeweils vor Unterrichtsbeginn ein Selbsttest durchgeführt werden. Die Testkits können am Sekretariatsfenster empfangen werden. 
    • Ist das Ergebnis positiv, muss die Schülerin/ der Schüler zu Hause bleiben und das Ergebnis eines PCR-Testes abwarten. In Abhängigkeit vom Ergebnis dieses Tests ist dann den Anweisungen des zuständigen Gesundheitsamtes Folge zu leisten. 
    • Ist die Schülerin/ der Schüler nicht symptomfrei, muss ggf. ein Arzt (siehe Schnupfenplan) aufgesucht werden. 

Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung[1]:

  • In Klassen- und Kursräumen wurde die Pflicht zum Tragen einer MNB auch am Platz wieder eingeführt.
  • Die Lernenden sollten – wenn möglich – an Einzeltischen verteilt über den ganzen Raum sitzen.
  • Die Klassen- und Kursräume sind alle 20 Minuten quer zu lüften.
  • Bei Elternversammlungen und sonstigen schulrechtlich vorgesehenen Gremien besteht eine Pflicht zum Tragen einer MNB auch am Platz wieder.
  • Für das Betreten des Schulgebäudes gilt für schulfremde Personen neben der Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung ebenfalls die 3G-Regel seit dem 24.11.21. Der Status ist auf Verlangen nachzuweisen und beim ersten Betreten im Sekretariat anzuzeigen. Für Lehrkräfte gilt die 3G-Regel ebenfalls. Testungen sind unter Aufsicht vor Dienstbeginn durchzuführen. 
  • Im Schulgebäude auf den Gemein- und Begegnungsflächen gilt weiter die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB).
  • Bei schulischen Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes gelten die jeweils örtlichen Hygieneregeln (auch auf Hin- und Rückweg).
  • Auf Schulwegen müssen Schülerinnen und Schüler eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, soweit die geltende Corona-Bekämpfungsverordnung dies vorsieht. 

Ausnahmen vom Tagen einer Mund-Nasen-Bedeckung: 

  • Auf dem Außengelände darf – wie bisher auch – die MNB abgenommen werden. 
  • Beim Ausüben von Sport sowie im Rahmen von schulischen Ganztagsangeboten zu Bewegung und Sport oder bei besonderen Aktivitäten im Spracherwerb darf die MNB entfallen.
  • In der Mensa ist die Pflicht zum Tragen einer MNB explizit nur am Platz zum Essen aufgehoben.

Besonderheit:

  • Sollte es in einer Lerngruppe zu einem positiven Fall[2] kommen, so gilt ab dem Folgetag für den ganzen Jahrgang[3] für die nächsten 5 Unterrichtstage eine tägliche Testpflicht. Wir haben an der Schule beschlossen, an einer 5-tägigen Testpflicht festzuhalten, egal an welchem Tag – Montag oder Mittwoch -dieser Befund durch einen Schnelltest festgestellt wird. Wir stellen die Materialien für die 5-tägige häusliche Testung zur Verfügung und bitten um gewissenhafte und ordnungsgemäße Durchführung sinnvoller Weise bevor man sich auf den Weg in die Schule macht. Vielen Dank!
    • Das Gesundheitsamt wird in der Regel keine umfassenden Quarantänen verhängen. Nichtsdestotrotz obliegt es dem Gesundheitsamt, hier auch andere Entscheidungen zu treffen. 
    • Sollte der PCR-Test den Anfangsbefund in einer Lerngruppe durch den Antigen-Selbsttest nicht bestätigen, entfällt die tägliche Testung unverzüglich. 

Leider mussten wir uns von unserem Ziel, die Weihnachtskonzerte 2021 in der TriBühne mit öffentlichem Publikumsverkehrstattfinden zu lassen, verabschieden. Die steigenden Infektionszahlen sprechen dafür, dass wir uns verantwortungsbewusst verhalten, auch wenn diese Maßnahme sicher weh tut. 

Wir haben uns dazu entschieden, ein Konzert am Vormittag des 21.12.21 von den Schülerinnen und Schülern für die Schülerlinnen und Schüler in der Moorbekhalle zu machen. Testungen und das Tragen einer MNB werden – so wie auch sonst – ein wichtiger Bestandteil unseres Hygienekonzeptes sein. 

Das Konzert wird für Externe aufgezeichnet und über unsere Homepage zugänglich gemacht. Wir würden uns über zahlreiche Spenden nach dem Anschauen über das Internet auf das Konto unseres Fördervereins freuen: 

Verein zur Förderung des Lessing-Gymnasiums in Norderstedt e.V. 

Volksbank Norderstedt – IBAN DE87 2219 1405 0037 2604 50

Uns allen wünschen wir weiterhin viele weitere Stunden in Präsenz in der Phase bis Weihnachten: Die menschliche Begegnung im Unterricht mit all ihren Facetten ist und bleibt das Beste, was es gibt. 

Ihr Schulleitungsteam


[1] Unter Mund-Nasen-Bedeckung wird mindestens eine medizinische Maske verstanden.

[2] Die Feststellung des Infektionsfalles erfolgt als Ergebnis eines Selbsttests der infizierten Person in der Schule und/ oder durch eine Mitteilung der Sorgeberechtigten oder des Gesundheitsamtes an die Schule. 

[3] Die Maßnahme muss auf den Jahrgang ausgeweitet werden, da Lerngruppen (Klassen) auch in Mischgruppen unterrichtet werden, die aus allen Lerngruppen (Klassen) eines Jahrgangs bestehen. 

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