Elternbrief vom 19.01.2022

Elternbrief vom 19.01.2022

Elternbrief vom 19.01.2022 800 80 Lessing-Gymnasium Norderstedt

Liebe Eltern,

liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Kolleginnen und Kollegen,

auf der Grundlage der vorliegenden Corona-Schulinformation 003 vom 15.01.2022 und der neuen Schulen-Coronaverordnung vom 16.01.22 

gelten im Wesentlichen die Regeln am LGN, die mit dem Elternbrief vom 07.01.22 veröffentlicht worden sind und zusätzlich folgende Veränderungen: 

  • Sport: Der Sportunterricht gemäß Fachanforderungen wird ausgesetzt. Es werden Bewegungsangebote, möglichst an der frischen Luft, zur Anwendung kommen. In Q1 und Q2 findet Sportunterricht aufgrund der Abiturrelevanz statt.  
  • Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht und für Externe das Betreten der Schule ist der Nachweis eines negativen Tests hinsichtlich des Vorliegens einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus.[1] Dies gilt unabhängig davon, ob die jeweilige Person geimpft oder genesen ist. Der Nachweis darf nicht älter als zwei Tage sein. 
  • Das Testen wird nun Montag, Mittwoch und Freitag durchgeführt und ist nun sowohl für Geimpfte als auch Genesene verpflichtend. 
  • Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht ist die Beachtung des Schnupfenplans!

Sollten Schülerinnen oder Schüler in der Schule positiv getestet werden, werden die Eltern informiert und es steht zur Überprüfung ein externer PCR-Test an. Weitere Schritte sind durch das Schaubild zur Absonderungspflicht geregelt. 

„Für Schülerinnen und Schüler ohne negatives Testergebnis ist ein Lernen in Distanz vorzusehen; ein Anspruch auf ein Lernen in Distanz, welches in Gehalt und Umfang bei einem vollständigen Entfallen von Präsenzunterricht vorzusehen wäre, besteht nicht.“ Schul-Coronaverordnung vom 16.01.22

Neu bei der Absonderungspflicht ist, dass Schülerinnen und Schüler eines PCR-positiven Sitznachbarn nicht mehr als Kontaktperson gewertet werden und damit auch nicht in die Quarantäne/Isolation müssen. Abweichend davon kann das Gesundheitsamt im Einzelfall eine Quarantäne verfügen, wenn nachweislich die schulischen Hygienekonzepte nicht beachtet worden sind. In solchen Einzelfällen, wo die Schülerinnen und Schüler Schutzmaßnahmen nicht eingehalten haben, obliegt es aber auch der infizierten Person oder bei jungen Schülerinnen und Schülern deren Erziehungsberechtigten, die enge 

Kontaktperson (ggf. den Sitznachbar/die Sitznachbarin) zu informieren. In diesen Fällen gilt dann die Absonderungspflicht für fünf Tage gemäß Absonderungserlass. 

Den Eltern der Schülerinnen und Schüler, in deren Klasse es einen bestätigten Infektionsfall gab, wird ein Informationsschreiben der Gesundheitsverwaltung ausgehändigt. Dieses Schreiben liegt uns gegenwärtig noch nicht vor.  

Über die Auflagen des MBWK hinaus werden wir den Schülerinnen und Schülern einer Klasse oder Lerngruppe, in der es im Rahmen der schulischen Testungen eine oder mehrere positive Testergebnisse gab, die Möglichkeit einräumen, sich an den 5 Folgetagen nach Auftreten des positiven Ergebnisses jeweils vor Unterrichtsbeginn selbst zu testen.

In diesen Fällen entfällt die Selbsttestung in der Schule.

Wird das Ergebnis des Schnelltests nicht durch einen PCR-Test bestätigt (Falsch-positiv-Testung), kann die Selbsttestung vor dem Unterricht beendet werden. Dann wird wieder am regulären Testprocedere in der Schule teilgenommen. 

Diese schulinterne Maßnahme halten wir für sinnvoll, um einen möglichen Infektionsherd in einer Gruppe schnell zu erkennen. 

Im Verlauf der nächsten Tage werden die Elternanschreiben vom MBWK in betroffenen Klassen ebenfalls herausgegeben. Zurzeit beobachten wir die Lageentwicklung aufmerksam und versuchen so lange es möglich ist, Präsenzunterricht anzubieten. Leider müssen wird die Cafeteria bis zum 27.02.22 schließen. Eine Wiedereröffnung ist zurzeit am 28.02.22 geplant. 

Am Tag der Zeugnisausgabe am 28.01.22 endet der Unterricht nach der 4. Stunde. Der Unterricht im zweiten Halbjahr des Schuljahres 2021/2022 wird mit dem 31.01.22 beginnen. Der Elternsprechtag wird am Freitag, dem 04.02.2022, ab 14.00 Uhr in einem Telefon- oder Videochat-Verfahren stattfinden. Nähere Informationen über den Ablauf erhalten Sie über die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer. Die Anmeldung bei den jeweiligen Lehrkräften wird analog über die Schülerinnen und Schüler ab dem 24.01.22 erfolgen.

Die für das zweite Halbjahr anstehenden Termine entnehmen Sie bitte unserer Homepage www.lg-n.de

Der Informationsabend wird am Donnerstag, dem 17.02.22, nach Voranmeldung in Präsenz stattfinden

Wir haben uns am LGN – wie auch an allen weiterführenden Schulen – dazu entschlossen, den Tag der offenen Tür nicht in Präsenz stattfinden zu lassen. Hier werden digitale Formate zur Verfügung stehen. 

Ihr Schulleitungsteam

Anhang: Schaubild zur Absonderungspflicht als PDF


[1] Das Zugangsverbot ohne vorliegendes Testergebnis gilt nicht für Kinder vor der Einschulung und für Personen, die unverzüglich nach dem Betreten der Schule eine Testung in Bezug auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus durchführen. Das negative Testergebnis kann nachgewiesen werden durch die Bescheinigung einer für die Abnahme des Tests auf das Vorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus zuständigen Stelle oder die Teilnahme an einem Test in der Schule oder über einen Selbsttest mit Selbstauskunft (hier ist das Musterformular zu verwenden). 

Back to top

Hier können Sie Ihre Datenschutzeinstellungen zu You-Tube ändern:

Wir haben Videoaufnahmen unser Feste und Konzerte auf YouTube gehostet und hier auf unserer Website eingebettet. Gemäß der Datenschutzrichtlinien müssen Sie vor dem Schauen der Videos aktiv der Nutzung von YouTube zustimmen. Erst dann können die Video direkt auf unserer Website abgespielt werden.

Klicken Sie hier, um Videoeinbettungen zu aktivieren/deaktivieren.
 
Neben YouTube werden hier sonst nur zwei essenzielle Cookies eingesetzt. Der 'resolution'-Cookie merkt sich die Bildschirmgröße und unterstützt so die richtige Ausgabegröße für diverse Endgeräte. Der zweite 'eut-privacy-consent'-Cookie merkt sich, ob Sie Ihr Einverständnis zur Cookieverwendung gegeben haben, damit Sie nicht mit jedem Seitenbesuch erneut Ihr Einverständnis erklären müssen. In unserer Datenschutzerklärung erfahren Sie mehr zur Verwendung von Cookies und der Nutzung von YouTube.
Unsere Website verwendet Cookies nur sparsam. Um YouTube-Videos auf unserer Website anschauen zu können, müssen Sie zusätzlich aktiv einwilligen.