Ausbildungskonzept des Lessing-Gymnasiums Norderstedt

(aktualisierte Fassung vom 27.11.09)

Die Ausbildung der Referendarinnen und Referendare ist geregelt durch die Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Lehrkräfte II (APO Lehrkräfte II) vom 22. Juni 2009. Es gelten die Allgemeinen Ausbildungsstandards, nachzulesen in den „Informationen zum Vorbereitungsdienst 3“ (S. 10ff).
Grundsätzlich kann in allen gymnasialen Fächern ausgebildet werden. Dabei ist die fächerspezifische Versorgung der Schule mit Ausbildungslehrkräften zu berücksichtigen.

Umsetzung der Ausbildungsverordnung im Schulalltag

Verantwortlich für die inhaltliche und organisatorische Umsetzung der Ausbildungsverordnung ist die Schulleitung.Bei Dienstantritt erhält die LiV (Lehrkraft im Vorbereitungsdienst) – wie alle neuen Kollegen/innen – eine Mappe mit Informationen zu Schulorganisation, Dienstrecht und Alltagsgeschäft.Der auszubildenden Lehrkraft wird eine Person (Mentor/in) pro Fach als Ausbildungslehrer (AL) zugeordnet. Die Ausbildungslehrkräfte verfügen über die entsprechende Zertifizierung bzw. sind dabei, diese zu erwerben. Die AL betreut die LiV bis zum Zweiten Staatsexamen; die prüfungsrelevanten Stundenentwürfe und die Hausarbeiten entwirft die LiV eigenständig und entsprechend den Vorgaben des IQSH.Die Mitwirkung an außerunterrichtlichen Aktivitäten, Exkursionen, Projektarbeit, fächerübergreifendem Unterricht u.ä. gehört ebenfalls zur Ausbildung.Die auszubildende Lehrkraft nimmt an Klassen-, Kurs- oder Austauschfahrten teil, nimmt Einblick in die Planung und Organisation der jeweiligen Fahrt und beteiligt sich aktiv an ihrer Durchführung.Durch eigenverantwortlichen und angeleiteten Unterricht wird die Ausbildung in Unter- Mittel- und Oberstufe des Gymnasiums in beiden Fächern gewährleistet.Allgemeine Informationen zur Schulorganisation etc., die u.a. in den vom IQSH angebotenen Modulen vermittelt werden, erfahren eine Ergänzung durch Gespräche der LiV mit den Mitgliedern der Schulleitung, der Gleichstellungsbeauftragten und dem Personalrat (s. Anlage).

Unterrichtsplanung und Hospitationen

Die LiV legt der AL und der Schulleitung zweimal pro Halbjahr einen Stoffverteilungsplan vor, der das jeweilige Thema der Unterrichtseinheiten, die geplante Stundenzahl, das verwendete Material, mögliche Methoden und ggf. eine Lernzielkontrolle beinhaltet.Die Ausbildungslehrkraft hospitiert mindestens einmal pro Woche im Unterricht der LiV. Zu den Hospitationsstunden legt die LiV der AL ein Stundenraster vor, das den Vorgaben des IQSH entspricht (siehe Anhang) und nach Ermessen der AL durch Formulierungen von Teilintentionen zu den einzelnen Unterrichtsphasen ergänzt wird. Hat die AL mehrmals pro Woche die Möglichkeit zu hospitieren, werden pro Woche maximal zwei Stundenraster erstellt.Jede Hospitation wird in Anlehnung an die Lehrprobenbesprechungen (Reflexion der LiV, Kritik der AL, Ausblick) ausgewertet.Im Rahmen der von den Studienleiterinnen und Studienleitern als Ausbildungsberatung durchgeführten Unterrichtsbesuche (§ 11, APO Lehrkräfte II) werden nach Absprache mit diesen von der LiV Stundenentwürfe gemäß IQSH-Vorgabe verfasst. Während der Ausbildungszeit wird mindestens einmal pro Fach Unterricht unter Anleitung durchgeführt. Die Unterrichtszeit umfasst dabei mindestens acht Stunden.Die LiV hospitiert mindestens einmal pro Woche im Unterricht der AL. Die Stundenbeobachtungen der LiV werden mit der AL besprochen.Hospitationen bei weiteren Lehrkräften sind nicht nur erwünscht, sondern auch auch gefordert (vgl. Portfolio) und nach vorheriger Absprache bei allen Kolleginnen und Kollegen möglich.Die LiV organisiert in Eigenverantwortung Hospitationen mit den LiVs benachbarter Schulen.Die Ausbildungslehrkräfte führen zu Beginn und nach sechs Monaten Orientierungsgespräche über den Stand und die persönliche Ausgestaltung der Ausbildung mit der LiV (§ 9, APO Lehrkräfte II). Diese sind für das Portfolio zu dokumentieren.Die Schulleitung kann den Unterricht der LiV über die Lehrproben hinaus besuchen. Diese Besuche werden zuvor angekündigt. Die Stunde wird zeitnah besprochen. Die Schulleitung führt mit der LiV – i.d.R. nach dem 2. Semester – ein Gespräch über den Stand der Ausbildung.

Lehrproben

Die auszubildende Lehrkraft hält während der ersten drei Ausbildungssemester einmal im Halbjahr eine Lehrprobe in beiden Fächern. Dazu werden die Schulleitung, die beiden betreuenden Ausbildungslehrkräfte und ggf. weitere Lehrkräfte in Ausbildung eingeladen.Die LiV erstellt einen Stundenentwurf, der die kompetenzorientierte Formulierung der Hauptintention, eine Lerngruppenbeschreibung, didaktische und methodische Entscheidungen sowie den chronologischen Stundenablauf mit strukturierender Phaseneinteilung enthält.Die Lehrprobe wird innerhalb von einer, maximal zwei Schulstunden gemeinsam ausgewertet, die Leitung der Besprechung hat die Schulleitung. Die LiV reflektiert dabei zunächst die Stunde, anschließend erfolgt die Auswertung durch beide Ausbildungslehrkräfte, die Schulleitung und ggf. weitere teilnehmende LiVs. Auf Wunsch der LiV kann die Besprechung mit einer der Orientierung dienenden Note abgeschlossen werden.

Links zum IQSH

Informationen des IQSH zur Ausbildung von Lehrkräften an Gymnasien:

http://schleswig-holstein.de/IQSH/DE/AusbildungQualifizierung/Gymnasien/Gymnasien_node.html
Buchungssystem für Ausbildungsveranstaltungen:
https://www.secure-lernnetz.de/lehrerausbildung/index1.php